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Das Wirtschaftsstrafrecht beschränkt sich nicht auf die im Strafgesetzbuch enthaltenen Delikte, wie beispielsweise Betrug, Untreue und Bestechung.
Denn eine Vielzahl von Straftatbeständen findet sich in Sondergesetzen wie dem Außenwirtschaftsgesetz, Wertpapierhandelsgesetz oder dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz.
Neben Kenntnissen in diesen eher abseitigen Gesetzen besitzt der Strafverteidiger in Wirtschaftssachen unter anderem Expertise auf den Gebieten der Geschäftsführerhaftung, den Besonderheiten bei Mehrpersonenentscheidungen auf Leitungsebene sowie dem grenzübergreifenden internationalen Wirtschaftsstrafrecht.
WIRTSCHAFTSSTRAFRECHT
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