Das Verkehrsstrafrecht nimmt in der täglichen Strafrechtspraxis einen breiten Raum ein. Dies liegt zum einen daran, dass die Zahl der Kraftfahrzeugführer auf deutschen Straßen stetig zunimmt. Zum anderen unterliegt das Verkehrsstrafrecht einer ständigen Ausweitung durch den Gesetzgeber.
Daher gibt es eine Vielzahl von Straftaten, die im Zusammenhang mit dem Kraftfahrzeug begangen werden können. Die möglichen Strafen reichen von einfacher Geldstrafe für eine Trunkenheitsfahrt bis zu einer Freiheitsstrafe von 10 Jahren, wenn an einem verbotenen Kraftfahrzeugrennen teilgenommen wurde, bei welchem ein Mensch zu Tode kam.
Charakteristisch für das Verkehrsstrafrecht ist allerdings vor allem, dass eine Verurteilung häufig nicht nur mit einer Strafe im eigentlichen Sinne einher geht. Der Gesetzgeber ist schnell dabei, ein vorübergehendes Fahrverbot auszusprechen oder die Fahrerlaubnis sogar ganz zu entziehen. Letzteres geht mit einer sogenannten Sperrfrist von mindestens 6 Monaten einher, in denen keine neue Fahrerlaubnis erteilt werden darf. Dem Beschuldigten kann sogar schon im Ermittlungsverfahren und somit vor einem rechtskräftigen Urteil die Fahrerlaubnis vorläufig entzogen werden. Dies stellt für Ottonormalverbraucher häufig einen ebenso schweren Einschnitt wie die eigentliche Strafe dar und ist nicht selten verbunden mit einem faktischen Arbeitsplatzverlust.
Im Jahr 2017 reformierte der Gesetzgeber das Strafgesetzbuch sogar dahingehend, dass ein Fahrverbot auch dann verhängt werden kann, wenn gar keine Verkehrsstraftat begangen wurde.