KOSTEN
ERSTBERATUNG
In der Regel beginne ich jedes Mandat mit einem persönlichen Treffen. Im Rahmen dieser sogenannten Erstberatung lernen wir uns kennen und Sie bekommen die Gelegenheit, mir Ihr Anliegen zu schildern.
Ich werde Ihnen dann eine grobe Ersteinschätzung geben können und Ihnen auch mitteilen, welche Kosten auf Sie zukommen werden und welche Schritte ich im Falle einer Beauftragung unternehmen werde.
Diese Erstberatung ist bei mir grundsätzlich kostenlos.
GESETZLICHE GEBÜHREN
Das Gesetz über die Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sieht gesetzliche Rahmengebühren vor. Für die erstmalige Einarbeitung in den Fall fällt beispielsweise die sogenannte Grundgebühr an, welche zwischen 40,00 € und 360,00 € liegt. Wie hoch sich diese im Einzelfall bemisst, richtet sich nach der Schwierigkeit des Falles, der Bedeutung der Angelegenheit sowie den Einkommensverhältnissen des Mandanten.
Eine Vergütung nach diesem Gesetz macht für beide Seiten lediglich in durchschnittlich gelagerten Fällen Sinn. Sollte eine besonders aufwändige Verteidigung nötig werden, kann eine solche Vergütung diese nicht angemessen decken.
PAUSCHALVERGÜTUNG
Häufig vereinbare ich mit meinen Mandanten eine Pauschalvergütung für einzelne Verfahrensabschnitte. Dies hat den Vorteil, dass Sie von Anfang an einen Überblick über die entstehenden Kosten haben. Wie hoch diese Pauschale ist, richtet sich nach dem voraussichtlichen Arbeitsaufwand und der Schwierigkeit der Rechtssache.
ZEITHONORAR
Auf Wunsch des Mandanten vereinbare ich auch eine Vergütung nach einem individuell vereinbarten Stundensatz. Dies hat den Vorteil, dass Sie ausschließlich die nur tatsächlich angefallene Arbeitszeit vergüten. Dieses Modell bietet sich an, wenn der Arbeitsaufwand zu Mandatsbegründung noch nicht realistisch abzuschätzen ist.