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Strafverteidiger Kreuzberg Görlitzer Park Handeltreiben Therapie statt Strafe BtMG

BETÄUBUNGSMITTEL

STRAFRECHT

Betäubungsmittelsachen zeichnen sich unter anderem dadurch aus, dass die Gerichte eine Vielzahl von Begehungsweisen als Handeltreiben im Sinne des BtMG bestrafen. Hier entscheiden häufig Details zwischen Täterschaft und bloßer Beihilfe. Dies bietet dem Verteidiger viel Spielraum für eine erfolgreiche Strafverteidigung.

 

Bereits im Bereich der mittleren Betäubungsmittelkriminalität kommt es oft zu umfangreicher Telekommunikationsüberwachung. Hierbei unterlaufen Polizei und Staatsanwaltschaft häufig eklatante Fehler, die es allerdings zu erkennen gilt. Insbesondere die durch die Polizei veranlasste Übersetzung von nichtdeutschsprachiger Telekommunikation ist geprägt von Übersetzungsfehlern und subjektiver Interpretation der Behörden, sodass in diesen Fällen Gründlichkeit und Genauigkeit gefragt ist.

 

Das Betäubungsmittelgesetz bietet unter bestimmten Voraussetzungen  die Möglichkeit, eine Therapie statt Strafe zu absolvieren und so einen Gefängnisaufenthalt zu vermeiden. Die Weichen hierfür müssen allerdings zwingend im Gerichtsverfahren gestellt werden. Auch hierbei helfe ich Ihnen.

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