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Jugendstrafrecht Jugendlicher Heranwachsender Grafitti Graffitti Grafitti

JUGENDSTRAFRECHT

Das Jugendstrafrecht ist Ausdruck der Erkenntnis, dass junge Menschen einen komplexen Entwicklungsprozess des Normlernens durchleben. Es trägt dem Umstand Rechnung, dass Fehlverhalten junger Menschen weitgehend normal ist.

Dies ist der Grund dafür, dass das Jugendstrafrecht mit der Erziehungsmaßregel und dem Zuchtmittel zwei weitere Sanktionsformen neben der Jugendstrafe kennt, welcher milder auf den Verurteilten einwirken sollen.

 

Weiter ist die Jugendstrafe im Mindestmaß reduziert, sodass es dem Strafverteidiger noch mehr als im Erwachsenenstrafrecht möglich ist, angemessen niedrige Strafen zu erreichen.

 

Während bei Jugendlichen das mildere Jugendstrafrecht zwingend angewendet wird, ist dies bei Heranwachsenden nur möglich, wenn es sich entweder um eine typische Jugendverfehlung handelte oder eine sogenannte Reifeverzögerung festgestellt wird. Letzteres ist der Fall, wenn sich der Heranwachsende zum Tatzeitpunkt noch in einer für Jugendliche typischen Entwicklungsphase befand. Als Jugendlicher gilt, wer zur Tatzeit zwischen 14 und 17 Jahren alt war. Heranwachsender kann sein, wer zum Zeitpunkt der Tat 18-20 Jahre alt war.

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