top of page
Auslieferung Abschiebun europäischer haftbefehl irg

AUSLIEFERUNGSSACHEN

Ich werde auch für Sie tätig, wenn Ihnen eine Auslieferung in einen anderen Staat droht.

 

EUROPÄISCHER HAFTBEFEHL

Den Auslieferungsverkehr zwischen den EU-Staaten hat die Europäische Union im Rahmenbeschluss 2002/584/JI – dem sogenannten Europäischen Haftbefehl – geregelt. Ziel dieses Instruments war es, den Auslieferungsverkehr im einheitlichen Rechtsraum EU stark zu vereinfachen. Der nationale Gesetzgeber hat ihn mittlerweile in das Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen eingepflegt. Hierbei handelt es sich um ein für den Laien kaum zu überschauendes Gesetzeswerk. Im Ergebnis besteht für den Verfolgten eine massive Rechtsunsicherheit, sodass diese sich ohne kompetenten Fürsprecher häufig einer Auslieferungswillkür ausgesetzt sehen.

 

AUSLIEFERUNG IN ANDERE STAATEN

Die Bundesrepublik Deutschland liefert auch in Staaten außerhalb der EU aus. Dies geschieht in viele Länder aufgrund zwischenstaatlicher Auslieferungsabkommen, welche die Auslieferungsvoraussetzungen für beide Seiten verbindlich festlegen. Existieren solche nicht, wird der Verfolgte allenfalls auf vertragsloser Grundlage ausgeliefert. In der Regel geht dem ein sehr langwieriger diplomatischer Verhandlungsprozess zwischen beiden Staaten voraus, auf welchen der spezialisierte Verteidiger Einfluss zu nehmen versucht.

bottom of page