Ich vertrete Mandanten, die sich in Untersuchungshaft befinden, gegenüber der Staatsanwaltschaft und dem Gericht mit der nötigen Hartnäckigkeit.
Das oberste Ziel in Haftsachen ist ohne Wenn und Aber, den Mandanten so schnell wie möglich aus der Untersuchungshaft zu bekommen. Hierbei gibt es nicht nur Schwarz und Weiß. Sollte der Erlass eines Haftbefehls nicht abzuwenden sein, wird der versierte Strafverteidiger beispielsweise ausloten, ob die Möglichkeit einer sogenannten Haftverschonung besteht. Hierbei wird die Untersuchungshaft – in der Regel gegen Sicherheitsleistung – ausgesetzt.
Sollte auch dies nicht gelingen, sorge ich dafür, dass das Strafverfahren zügig betrieben wird, um die Zeit, welche der Mandant in der Untersuchungshaft verbringen muss, so kurz wie möglich zu halten.
Meine inhaftierten Mandanten können sich darauf verlassen, dass ich sie im Rahmen regelmäßiger Besuche auf dem neusten Stand halte.